Anfrage der Grünen zur LKW Kontrolle

Auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 12.09.14

Als mögliche technische Lösung der Kontrolle des illegalen LKW-Verkehrs aus Richtung Ober-Ramstadt wurde eine neue Fotografieranlage diskutiert.

  1. Wie funktioniert und was kostet eine solche Anlage, die LKW erkennt und eine Strafverfolgung ermöglicht?
    Antwort des Gemeindevorstandes: Es gibt zur Zeit keine Anlage, welche die LKW’s nach Gewicht unterscheiden kann,
    d. h. es werden all LKW’s erfasst, auch diese unter 7,5 t.
  2. Gibt es andere Gemeinden, die so etwas installiert haben, und was hat es dort gekostet?
    Eine solche Kommune ist nicht bekannt.
  3. Welche Anbieter gibt es auf dem Markt?  Gibt es auch Leasingmodelle?
    Wir haben mit zwei Anbietern verhandelt. Bei beiden ist Leasing möglich.
  4. Mit welchen Einnahmen ist zu rechnen?
    Durch die Kontrollen der Hilfspolizisten werden ca. 10.000 EUR jährlich eingenommen. Zukünftig wäre mit keinen Einnahmen zu rechnen (Erläuterung siehe Frage 5).
  5. Wie können die Kosten gegen finanziert werden?
    Durch die Einnahmen aus den Kontrollen. Aufgrund einer Änderung der Vorschriften ist es künftig möglich, dass ein Bußgeld in Höhe von 75,00 EUR erhoben werden kann. Der Fahrer erhält darüber hinaus einen Punkt in Flensburg. Da es sich um Bußgeld handelt, geht der Betrag von 75,00 EURO in die Landeskasse. Von Kassel wird auch das Verfahren betrieben.
  6. Fließen die Gelder ungemindert nach Roßdorf?
    Nein, siehe Antwort zu Frage 5. Vormals betrug die Ordnungswidrigkeit 20,00 EUR und verblieb in voller Höhe bei der Gemeindekasse.
  7. Welchen Verwaltungsaufwand kostet die Erfassung und Verfolgung der verbotswidrig fahrenden LKW’s?
    Erfassung und Mitteilung erfolgt an die Ekom21. Von Halterfeststellung und Erstellen der Ordnungswidrigkeitsanzeige, Versand an den Betreffenden, Überwachung des Zahlungseinganges bis hin zur Vollstreckung.
  8. Was kostet das im ersten Schritt für die Fahrzeughalter?
    Bis zum Erhalt der Ordnungswidrigkeit nichts. Bei Verzögerung des Zahlungseinganges alle hieraus entstehenden Kosten (Mahngebühren usw.)
  9. Gibt es Mehrkosten für mehrfach Erwischte?
    Nicht bekannt.
  10. Kann es auch Punkte in Flensburg geben?
    Ja, eine Punkt sowie zusätzlich 75,00 EUR Bußgeld.
  11. Das in Gundernhausen geltende Durchfahrtsverbot für LKW (in beide Richtungen) wird oft ignoriert. Wäre hier eine ähnliche Kontrolle möglich?
    Nein, weil der Anliegerverkehr gestattet ist.

Die Anfrage hat Frieder Kaufmann gestellt.

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