Gefällte Bäume als Zwischenlager für Doppel-T-Träger. Makaber. Bild von 2018.
Dieser Beitrag auf unserer Homepage erscheint NICHT im Roßdörfer Anzeiger, obwohl alle Fakten stimmen. Wir kümmern uns lieber um die aktuellen Probleme und Anliegen der Menschen in Roßdorf und Gundernhausen. Das aber gründlich und mit viel unablässigem Elan. Und ohne jede persönliche Angriffe. Denn das ist nicht unser Stil.
Alle inhaltlichen Änderungswünsche von K.S. (Mitglied im Gemeindevorstand für WIR) wurden im Internetartikel „Die Fehler der Vergangenheit fressen die Zukunft auf“ berücksichtigt.
Im Roßdörfer Anzeiger war das nicht mehr möglich, da sein Mail erst eine Stunde nach dem allgemein bekannten Redaktionsschluss bei uns einging (Entstehungsdatum des Luftbildes, genaues Alter der prachtvollen gefällten Bäume auf der Zufahrt zur Gärtnerei die wir damals als Allee empfunden haben)
Das ändert nichts an den Fakten, die nach dem Verkauf des Geländes geschaffen wurden. Sie liegen allen damals aktiven Gemeindevertrer:innen vor und finden sich im Gemeindearchiv. Denn es waren Antworten auf insgesamt 25 Anfragen der GRÜNEN.
Es gab illegale Baumfällungen, die nicht vom Bebauungsplan gedeckt waren.
Es gab nachträgliche Genehmigungen zur Fällung von Bäumen, die „zu nah am Baufenster“ standen.
Es gab eine Samstagsaktion.
Es gab sogar eine Verjährung wegen eines Verstoßes gegen den Bebauungsplan.
Es gab eine nachträgliche Legalisierung von illegalen Fällungen die zum Zeitpunkt der Fällung illegal waren
Die Neupflanzungen auch für die ältesten Bäume mussten nur 11 cm Durchmesser haben.
Die GRÜNEN belegen ihre Aussagen immer mit Fakten, in diesem Fall aus den Antworten der Gemeinde auf mehrere Anfragen und Nachfragen. Die Unterstellung, wir würden nicht bei den Tatsachen bleiben ist unwahr und ärgerlich.
Alle Antworttexte wurden aus den Antworten der Bürgermeisterin eingescannt. Auch hier nochmal der Dank für die faktenorientierten Antworten.
Antwort 1: Illegale Fällungen am Rand des Gebiets
„Die Fällungen der beiden zum Erhalt festgesetzten Großbäume, unmittelbar hinter dem Einmündungsbereich des Glockenblumenweges wurden vom verantwortlichen Grundstückseigentümer ohne vorherige Absprache und Genehmigung vorgenommen.
Dieser Fall ist der Unteren Naturschutzbehörde /UNB) bekannt.
Der Verursacher wurde von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wegen der Fällungen angehört, ein Bußgeldverfahren wurde nicht eingeleitet. Die UNB hatte eine Ersatzgeldzahlung errechnet, “
Eine Befreiuung von der Nachpflanzungspflicht wurde in den Raum gestellt.
„Die UNB würde der Befreiung nicht zustimmen, da es keine Begründung dafür gibt, weshalb keine Ersatzpflanzung vorzunehmen wäre. Schließlich wurden damals gesunde und zum Erhalt festgesetzte Baume gefallt. Die Ersatzpflanzung wäre von den verantwortlichen Personen vorzunehmen und zu bezahlen.“
Antwort 2: Fällung einer Buche ohne Genehmigung
„Für die verfolgten Fällungen liegen Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde vor.
Außer für die durch den Eigentümer Anfang Februar 2016, ohne Genehmigung vorgenommene Fällung der schlitzblättrigen Buche. Für diese illegale Fällung hat die UNB nach der damals geltenden Kompensationsverordnung Hessen einen Wert von 1.610,00€ (Ziffer 04.120, Kronentraufe 177 x 26 WP = 4600 WP x 0,35 € = Ersatzgeldzahlung in Höhe von 1.610 €) ermittelt. Dieser Wert wurde dem Eigentümer in der Anhörung der UNB auch mitgeteilt. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde leider damals durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht eingeleitet. Die UNB hat uns mitgeteilt, dass für diese Fällung leider, die Frist (3 Jahre) für die Einleitung eines OWI im Febr. 2019 abgelaufen ist, d.h. die Verjährung ist eingetreten. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer, hat er uns versichert, dass er bereit ist eine Ersatzpflanzung im Wert der 1.610 €, nach Abschluss der Baumaßnahmen auf dem Grundstück vorzunehmen.“
Antwort 3: Illegale Fällungen
„Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes „Erlebe“ wurden mehrere Bäume gefällt (Bereich Packhalle, nordwestliches WA3 und WA2 östlich der alten Villa). Eine Ersatzpflanzung ist bisher nicht erfolgt. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde werden für die gefällten Bäume Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen getroffen. Aufgrund der Wertigkeit der gefällten Bäume werden höhere Mindestanforderungen für die anzupflanzenden Bäume festgesetzt. “
Unsere Frage:
8.1: Wenn die Fällung offenbar noch während der Gültigkeit des ersten Plans erfolgte, wie es hier nachzulesen ist, waren diese Fällungen damit illegal?
Antwort:
„Die Fällungen waren illegal. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden unter anderem auch die bis dahin vorgenommenen illegalen Fällungen bewertet und hierdurch geheilt, siehe Frage eins“
Das heißt: nachträglich von der Gemeindevertretung legalisiert.
Antwort 4: Bäume waren „zu nah am Baufenster“. Aber: Die Bäume waren zuerst da.
„Durch bauliche Eingriffe im näheren Umfeld der Bäume wurden deren Überlebenschancen von einem Baumgutachter, den die Vierte Animus beauftragt hatte, als gering eingeschätzt Nach Angaben des Architekten und des Baumgutachters wäre es aus bautechnischen Gründen nicht möglich gewesen, die auf den im B-Plan festgelegten Baufenstern festgelegten Baumgruppen zu erhalten.“
Antwort 5 Alte Buche ist „zu nah ans Haus gerückt“ Aber: Der Baum war zuerst da.
Die Fällung war die abgestrittene Samstagsaktion
„Die genehmigten Rodungen erstreckten sich über die Jahre 2014 bis 2018. Ende Februar d. J. wurden im Bereich Glockenblumenweg 10-12 eine Rotbuche und eine abgängige Birke gerodet. Der von der Vierten Animus beauftragte Baumgutachter, hatte dazu geraten, beide Bäume zu fällen. Die Buche befand sich zu nah am Bauvorhaben. Der Abstand vom Stamm zur noch nicht ausgehobenen Baugrube des zu erstellenden Wohnhauses hätte ohne Abböschung nur 3m betragen.
Die UNB hat die Entscheidung über die Fällungen der unter Ziff. 6 genannten Buche und der Birke sowie über die damit verbundenen Nachpflanzungen der Gemeinde übertragen. Nachdem beide Gutachter zum gleichen Ergebnis gekommen sind, hatte die Gemeinde der Vierten Animus am 1. Februar 2018 in Absprache mit der UNB die Fällgenehmigung für die beiden Bäume erteilt.
Diese Fällung wurde an einem Samstag ausgeführt Als Ersatzpflanzung wurden ein Baumhasel und eine Hainbuche .mit einem Stimmumfang von 30 cm gefordert.“
Antwort 6: Wie groß werden die Eratzbäume für den alten Baumbestand sein?
Wie unsere Anfrage ergab, „wird die Verte Animus insgesamt 108 baurechtlich vorgeschriebene Ersatzpflanzungen mit Stammumfangen „bis 35 cm“ entlang der Straßen, Wege und des Randbereichs des Baugebiets pflanzen.“
Das entspricht einem Durchmesser von circa 11 cm.
Zusammengestellt von Frieder Kaufmann
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