Ein Bürgermeister als Chef der Verwaltung muss zwingend die Beschlüsse des Gemeindeparlaments genauso umsetzen, wie sie gefallen sind. Es sei denn er widerspricht mit Gründen binnen 14 Tagen. Das ist in diesem Fall nicht geschehen.
Also hätte der mit 92% Ja-Stimmen (bei 2 Nein-Stimmen u. 1 Enthaltung) erfolgte Beschluss des Gemeindeparlaments vom März 2023 so ausgeführt werden müssen, wie er beschlossen wurde.
Dieser Parlamentsauftrag wurde nicht ausgeführt. Das ist einmalig und das gab es noch nie.
Alle Fraktionen des Roßdörfer Parlaments plädieren (sogar mit zwei Stimmen von WIR) für weitere zwei Windräder auf Gemeindegebiet, an einer Stelle, wo sie niemand stören, der Gemeinde viel Geld bringen, der Energiewende nützen und dem Klimawandel entgegenwirken können.
Das Parlament wollte dass ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen DURCHGEFÜHRT wird Der Gemeindevorstand wird BEAUFTRAGT UNVERZÜGLICH den Antrag einzureichen. Selbstverständlich wird dann erst im Zuge des Verfahrens geprüft, ob weitere Windräder tatsächlich möglich wären.
Und weiter: Für das Zielabweichungsverfahren soll externe professionelle Unterstützung in Anspruch genommen werden. Dazu wird ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
Die Rechtslage ist einfach und knallhart. Der erst seit 2 Jahren geltende Regionalplan schließt den STANDORT von Windrädern außerhalb der Vorranggebiete aus. Der Regionalplan gilt noch mindestens 8 Jahre.
Dass der Bau von Windrädern sowohl vom Bund und auch dem Land Hessen erleichtert wird, ist sehr positiv, z.B. mit der Verfahrensvereinfachung für Bürgerenergiegesellschaften. Aber es ändert nichts an der Sachlage in Roßdorf: Hier darf überhaupt nicht gebaut werden, es sei denn die Regionalversammlung entscheidet anders. Nur sie darf weitere Standorte zulassen.
Die Regionalversammlung hat seit dem Beschluss des Parlaments schon mehrfach getagt. Aus Roßdorf lag aber kein Antrag vor.
Die GRÜNEN haben im Juli 2023 angefragt, warum seit März nichts passiert ist.
Wir haben erfahren, dass es „unverzügliche“ Telefongespräche mit dem Regierungspräsidium gab, und weitere für Oktober angekündigt sind.
Ein Antrag wurde nicht gestellt.
Eine Verwaltung und der Bürgermeister an ihrer Spitze müssen Beschlüsse des Parlaments so umsetzen wie sie gefasst wurden. Da spielt die Privatmeinung keine Rolle, sondern das Parlament entscheidet!
Aber es kommt noch härter:
In der GRÜNEN Anfrage vom Juli wollten wir außerdem wissen, ob es einen Interessenten im Rahmen des ebenfalls beschlossenen „Interessensbekundungsverfahrens“ gibt, der der Gemeinde alle Planungs- und Einreichungskosten auf eigenes Risiko ohne Rückforderungsmöglichkeit abnimmt.
Ohne Hinweis darauf, ob und wie dieses Interessensbekundungsverfahren tatsächlich durchgeführt wurde, haben wir in knapper Antwort erfahren, dass es einen Interessenten gibt.
Darüber wurde die Öffentlichkeit bislang nicht informiert. Auch nicht darüber, dass der Interessent (eine Bürgerenergiegenossenschaft, die ihr Konzept schon im Umweltausschuss vorgestellt hat) anbietet, alle Kosten des Verfahrens auf eigenes Risiko zu übernehmen, woraus wir schließen, dass eine grundsätzliche Aussicht auf Erfolg besteht.
Dass das Angebot auch genau von einer Gesellschaft kommt, die – wie im Gemeindeparlament ebenfalls beschlossen – die Anlagen als Bürgerenergiegenossenschaft / Bürgerenergiegesellschaft betreiben würde, erfuhr die Öffentlichkeit ebenfalls nicht aus dem Rathaus.
Und warum der Interessent seit 4 Monaten nicht einmal eine Eingangsbestätigung für sein Angebot bekommen hat ist ein unmöglicher Stil einer Verwaltung.
Das Angebot des Interessenten würde keinerlei Kosten und Risiken für die Gemeinde bringen und keinerlei Kosten im Haushalt verursachen. Das Abweichungsverfahren könnte sofort eingeleitet und konkret vorbereitet werden.
Davon sehen wir bislang leider nichts – wir hoffen, dass sich das nun schnell ändert!
Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann mit der Redaktion
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