Die GRÜNEN haben versucht, heraus zu finden, ob und wann die Gemeindevertretung festgelegt hat, dass eine „Schnellgastronomie“ wie z.B. McDonald ins Münkel einziehen darf. In den Bebauungsplänen findet sich dazu nichts.
Auf Bürgerversammlungen wurde zwar informiert, aber einen Beschluss haben wir auch nach Rückfrage bei der Gemeinde nicht gefunden.
AUSSER der GRÜNEN Anfrage vom letzten Jahr (30.04.2021):
„Wenn eine „Schnellrestaurant“ (McDonald oder ähnliches) kommen sollte, wo wird es einen Platz finden? Antwort: Die Gemeinde verhandelt derzeit mit einem Interessenten über ein Grundstück an der B 38.“
Auch im Parlament war es kein Beratungsgegenstand. Allerdings war es aber mehrfach Beratungsthema in der nur hinter verschlossenen Türen tagenden Kommission „Baugebiet B38 / Münkel“, aus der nur die Bürgermeisterin berichten durfte.
Nur ein Detail findet sich im gegen die Stimmen der GRÜNEN mehrheitlich beschlossenen rechtskräftigen Bebauungsplan vom 15.8.2017: der 20 Meter hohe „Pylon“, also ein Werbemast, auf der das Wahrzeichen des Anbieters bis Reinheim und Darmstadt erkennbar sein könnte. (wir übertreiben absichtlich)
Das Titelbild zeigt: So ein Zwanzig-Meter „Pylon“ könnte schon bald das neue Ortskennzeichen von Roßdorf werden.
„Freistehende Werbepylone und / oder –stelen dürfen eine Bauhöhe von bis zu 20,00 m über Bezugspunkt nicht überschreiten.“ 20 Meter sind also erlaubt.
Nach internen Protesten wurde versucht, dies auf 10 Meter zu begrenzen. Vergeblich. Der Pächter besteht auf der Einhaltung des rechtskräftigen Bebauungsplans: also 20 Meter.
Zur Erinnerung: Die GRÜNEN haben diese Planungen immer abgelehnt
Ob man die Straßenbeleuchtung danach rundherum abschalten könnte (wir spotten auch hier absichtlich) sehen böse Zungen so: Vielleicht kann man im Baugebiet Weißmühle einige Straßenlaternen einsparen, vielleicht auch manches Licht im Schlafzimmer der Bewohner:innen.
Aber wie eine „Lichtverschmutzung“ verhindert wird, wird im Bebauungsplan so geregelt:
„Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Licht sind grelle, weitreichende Lichtquellen sowie der Einsatz von Beleuchtungs- und Werbeanlagen mit wechselndem, bewegtem (Lauflichtschaltung) oder blinkendem Licht sowie Anlagen ähnlicher Bauart und Wirkung unzulässig…
Die Beleuchtung muss von oben nach unten ausgerichtet sein, die Abstrahlung oberhalb der Horizontalen ist zu minimieren. Für größere Flächen, die ausgeleuchtet oder angestrahlt werden sollen, sind Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung zu verwenden, die oberhalb von 85° Ausstrahlungswinkel (zur Vertikalen) kein Licht abgeben.“
Das lässt sich überprüfen.
Auch wenn für die Einhaltung der Bebauungspläne der Landkreis zuständig ist, sollte die Gemeine hier prüfen ob die Auflagen aus dem Bebauungsplan eingehalten werden.
Überhaupt kein Thema war die Vermüllung, die man aus dem Umkreis solcher Imbißstätten kennt.
Die Stadt Tübingen ist leider gerade mit einer Verpackungssteuersatzung krachend gescheitert, zahlen sollten Geschäfte, Cafés und Imbissbuden, die ihre Speisen und Getränke in Einwegverpackungen verkaufen.
Wer was und wie und wo gern essen möchte, ist freie Entscheidung der Menschen, die das mögen was sie mögen und wie sie es mögen. Da mischen auch wir GRÜNE uns überhaupt nicht ein.
Die Gemeinde muss aber die Folgen im Blick haben.
Es rächt sich, dass immer mehr Beratungen in geheim tagende Kommissionen abgeschoben wurden. Dieser intransparente Politikstil hat die letzten Jahre geprägt und war grundfalsch.
Transparenz und Bürgerbeteiligung ist eines der Kernthemen unserer Bürgermeisterkandidatin.
Auch der gewählte neue Bürgermeister hat sich zur Transparenz bekannt.
Provokativ gefragt:
Wann schaffen wir die geheim tagenden „Kommissionen“ ab und machen daraus echte Bürgerbeteiligung? Die Weichen dafür sind durch mehrere GRÜNEN Anträge schon richtig gestellt.
Für die Grünen: Frieder Kaufmann mit dem Redaktionsteam
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