Im Roßdörfer Parlament haben wir schon oft über Flugrouten, Lärmbelastung und Verstöße gegen das Nachtflugverbot diskutiert. Roßdorf ist davon unmittelbar betroffen.
Jetzt gab es ein zweites richtig teures Urteil, das hoffentlich ein Umdenken erzwingt.
Der Rechtsstaat ist nicht machtlos
Erstmals in der Geschichte der Nachtflugbeschränkungen in Frankfurt wird ein Bußgeld gegen eine Fluggesellschaft aufgrund von regelmäßigen Verspätungslandungen nach 23 Uhr festgesetzt. Die Airline Laudamotion muss 272.500 Euro bezahlen.
Die Fluggesellschaften Condor, Laudamotion und Ryanair wurden wegen häufiger Verspätungen zwischen 23 und 24 Uhr im Jahr 2018 durch das Regierungspräsidium Darmstadt überprüft. Das Regierungspräsidium ist für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die am Flughafen Frankfurt geltenden Nachtflugbeschränkungen zuständig.
Den drei Fluggesellschaften wurde vorgeworfen, im Rahmen ihrer Aufsichts- und Organisationspflichten bei der Flugplanung keine ausreichende Vorsorge gegen typischerweise während des Flugverlaufs auftretende Verzögerungen getroffen zu haben. Mit den Bußgeldverfahren sollten zudem die hierdurch erzielten Gewinne abgeschöpft werden. Es mussten daher sehr umfangreiche Ermittlungen durchgeführt werden. Denn ein Bußgeld kann nur festgesetzt werden, wenn der Grund der Verspätungsflüge nachweislich in der Flugplangestaltung der jeweiligen Fluggesellschaft liegt
„Genau dieser Nachweis stellte im Bußgeldverfahren eine besondere Herausforderung dar: Im Sommer 2018 hatten überdurchschnittlich viele externe Einflüsse zu verspäteten Landungen geführt“, sagte Al-Wazir am 11.2.20 und verwies auf zahlreiche heftige Unwetter sowie zum Beispiel Streiks der Flugsicherung in Frankreich. Das Regierungspräsidium musste identifizieren, welche Flugverbindungen auch unabhängig von tagesaktuellen Ereignissen über einen längeren Zeitraum außergewöhnlich häufig verspätet waren. „Bei der Flugverbindung OE 319 von Laudamotion war dies eindeutig der Fall. Laudamotion wird daher verpflichtet, ein Bußgeld in Höhe von 272.500 Euro zu bezahlen“, so der Minister.
Die Höhe des Bußgeldes der Fluggesellschaft Laudamotion berücksichtigt auch den wirtschaftlichen Vorteil, den die Airline erzielt hat. „Das Ergebnis des Bußgeldverfahrens gegen Laudamotion zeigt, dass wir Verstöße gegen die Nachtflugbeschränkungen nicht dulden und die Fluggesellschaften bei Verstößen mit empfindlichen Strafen rechnen müssen“, sagte Al-Wazir.
Bei wiederkehrenden Auffälligkeiten droht erneut Bußgeldverfahren
Das gilt auch für die weiteren untersuchten Flugverbindungen der Fluggesellschaften Condor und Ryanair. Die Verfahren wurden zwar eingestellt, aber klar mitgeteilt dass bei Wiederauftreten entsprechender Auffälligkeiten erneute Bußgeldverfahren drohen.
. Die Airlines müssen ihre Flugpläne aufgrund der geltenden Verspätungsregelung so stricken, dass verspätete Anflüge allenfalls in Ausnahmefällen vorkommen“, sagte Al-Wazir.
Luftaufsicht und Fluglärmbeauftragte halten hohen Druck aufrecht
Der Druck hat offensichtlich Wirkung gezeigt“, sagte der Minister. „Die Luftaufsicht und die Fluglärmschutzbeauftragte werden diesen Druck nicht nur mit Blick auf den kommenden Sommer selbstverständlich aufrechterhalten.“
Für die Grünen: Frieder Kaufmann 3.3.2020
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