Große Klötze ganz nach dem Buchstaben des Gesetzes? Viele Fragen der Grünen werden am 8.2.19 beantwortet.

Am Brunnersweg 5-7 entstehen gerade zwei große Gebäude, (jeweils 17 Meter breit und 25 Meter lang), die Platz für insgesamt 20 Wohneinheiten bieten sollen.

Die Grube für die Tiefgarage ist schon weitgehend ausgehoben. Immerhin sollen bis zu 40 Autos dort einen Platz finden. Der Bagger hat ganze Arbeit geleistet.

Beides ist eigentlich positiv. Wohnraum wird gebraucht, und Autos stehen in Tiefgaragen gut.

Aber entspricht das alles dem dort seit 1999 gültigen Bebauungsplan?

Und werden die Nachbarn nicht über Gebühr in ihren Rechten beeinträchtigt?

Schließlich schaut die „Tiefgarage“ wegen der Hanglage am unteren Ende oberirdisch zwei Meter aus dem Grundstück direkt ins Wohnzimmer der nächsten Nachbarn heraus. Also eher eine Hochgarage.

Die Grünen haben einen sehr umfangreichen Fragenkatalog an den Gemeindevorstand gestellt.

Auf die öffentliche Antwort bei der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 8.2.19 sind nicht nur die Anwohner gespannt. Auch die Gemeindevertreter sind gefordert, genau zu zuhören.

Denn eine der 25 Fragen ist:

Verstößt das Bauvorhaben gegen das „Verschandelungsgebot“ der Hessischen Bauordnung? Der Begriff steht so im Gesetz. Das war auch uns neu.

Das angehängte Bild (Ursprungsquelle Google) haben uns Anwohner zur Verfügung gestellt. Ist das Roßdorfs Zukunft oder eine „Verschandelung“??

Noch schwieriger wird es bei der beinah überall in Roßdorf normalen Hanglage von Grundstücken. Wie wird gemessen?

Was ist der Bezugspunkt, ab dem die Gebäudehöhe festgelegt wird? Der sehr einfache aber klare Bebauungsplan sagt: „Höhe der Traufe 6,5 Meter über dem natürlichen Gelände, gemessen auf der Talseite, auf der Mitte des Gebäudes“

Aber wo ist das genau bei einem Gelände, das nach drei Seiten abfällt? Eine der 25 Grünen Fragen.

Zur Erinnerung; In der Ringstraße hatte der Investor sehr clever den höchsten Punkt des Grundstücks ausgewählt, und von da ab die zulässigen Meter über der Erde ausgewählt. Das brachte ein ganzes Stockwerk an der tiefsten Stelle. Das haben die Gemeindevertreter auf Initiative der Grünen wieder ins richtige Maß gebracht. Das Gebäude steht jetzt und ist etwas flacher als ursprünglich geplant. Ein Klotz ist es trotzdem.

Und ganz schwierig wird es bei der Frage, ob die vom Gemeindevorstand erlaubten Abweichungen vom rechtskräftigen Bebauungsplan nur „marginal“ sind. Ohne sie wäre das Bauvorhaben so nicht möglich gewesen, sagen die Anwohner. Der rechtsgültige Bebauungsplan sieht eine Bebauung auf 40% der Fläche vor. Geplant sind aber mehr als 60% der Fläche, sogar 69% haben die Anwohner errechnet. Eine Abweichung von mehr als der Hälfte. Das geht nur mit Zustimmung des Gemeindevorstands. Die gab es. Warum, fragen die Grünen.

Die beiden „Klötze“ am Brunnersweg werden von sehr cleveren Investoren geplant. Die Anwohner im Umfeld sind aber gut informiert und nutzen ihre Rechte. Dazu gehört ein Klagerecht vor dem Verwaltungsgericht, falls das Kreisbauamt die geltenden Gesetze und Bebauungspläne nicht korrekt eingehalten hat.

Die Grüne Anfrage gibt auch allen Gemeindevertretern die Möglichkeit, sich in die Sache einzuarbeiten.

Für die Grünen: Frieder Kaufmann 6.2.2019

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