Resolutionsantrag zur europäischen Wasserversorgung

Ordnungsrahmen der europäischen Wasserversorgung transparent und rechtssicher gestalten – Interessen der Verbraucher und Kommunen schützen
Die Roßdörfer Gemeindevertretung beschließt:
 
1. Die Gemeindevertretung stimmt darin überein, dass Wasser „keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut ist, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“. Die Gemeindevertretung beobachtet mit Sorge, dass es bisher im europäischen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie herauszunehmen. Eine deutliche Klarstellung, dass die Wasserversorgung auch weiterhin problemlos von Stadtwerken übernommen werden kann, bleibt erforderlich.
 
2. Die Gemeindevertretung teilt das generelle wettbewerbspolitische Ziel der EU, dass Kommunen Konzessionen nach einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien, transparenten und einheitlichen Verfahren vergeben müssen, wenn sie sich dafür entscheiden, einen externen Auftragnehmer mit dieser Aufgabe zu betrauen. Ein Zwang zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung wird abgelehnt.
 
3. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass der Ausnahmetatbestand der „echten Zusammenarbeit“, unter den die interkommunale Zusammenarbeit in der Richtlinie fällt und damit nicht ausschreibungspflichtig sein soll, nicht ausreichend definiert ist. Somit könnte die interkommunale Zusammenarbeit von Kommunen zu Unrecht in Frage gestellt werden. Die Gemeindevertretung sieht an dieser Stelle erheblichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit.
 
4. Die Gemeindevertretung begrüßt deshalb, dass der Bundesrat die Beratungen zum Richtlinienvorschlag wieder aufgenommen hat, um seine Position zugunsten der Kommunen zu bekräftigen, und appelliert an die deutschen Beteiligten im weiteren Verfahren – Europaabgeordnete wie Bundesregierung -, sich im oben beschriebenen Sinne für eine preiswerte und hochwertige Trinkwasserversorgung stark zu machen.
 
5. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass mit dem jetzt durch den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes beschlossenen Kompromissvorschlag zumindest die Entscheidungshoheit, ob eine Aufgabe der Daseinsvorsorge durch die Kommune selbst oder durch Dritte erledigt werden soll, auch weiterhin der öffentlichen Hand überlassen bleibt. Dabei müssen die Kommunen ihrem Auftrag umfassend gerecht werden. Dazu gehört auch, Bürgerinnen und Bürgern durch eine transparente Kostenrechnung nachzuweisen, dass die von ihnen erhobenen Wassergebühren angemessen sind. Die staatliche Organisationshoheit, insbesondere das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, bleibt auf diese Weise gewahrt.
 
Begründung:
Der Zugang zu Trinkwasser ist nach einem Beschluss der UN-Vollversammlung vom Oktober 2010 ein Menschenrecht. 122 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, befürworten diese Resolution.
Eine Ausschreibungspflicht für den Wassersektor gilt es zu verhindern. Gemäß einer Studie der EU-Kommission besteht die Möglichkeit bis zu 30% der Kosten in der Wasserversorgung durch kommunale Kooperationen zu sparen. Diese Möglichkeit der Kooperation wird in der vorgelegten Dienstleistungsrichtlinie überhaupt nicht berücksichtigt, ist aber bei der finanziellen Ausstattung vieler Kommunen und bedingt durch den demografischen Wandel wichtig.
Eine Privatisierung des Wassersektors „durch die Hintertür“ wird abgelehnt.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
 
Jutta Quaiser

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