Parlament beschließt Punktesystem zur Bauplatzvergabe

Bauplätze sind rar, auch in Roßdorf und Gundernhausen. Den etwa 30 verfügbaren Bauplätzen im neuen Misch- und Gewerbegebiet Roßdorf-Ost (neue Gebietsbezeichnung “Im Münkel”) stehen über 200 Bewerber gegenüber. Die Vergabekriterien, nach denen diese Bauplätze nun vergeben werden, wurden in der letzten Parlamentssitzung am 27. April gemäß dem Antrag der SPD/CDU-Koalition beschlossen. Der Neuregelung liegt ein Punktesystem zugrunde.

Wer als Bauplatz-Bewerber in diesem Punkteranking vorn liegt, bekommt den Zuschlag. Erstwohnsitz seit über 10 Jahren in der Gemeinde, Eigennutzung des Grundstücks, unterhaltspflichtige Kinder unter 18 Jahren im Haushalt, ehrenamtliche Tätigkeit: Diese Kriterien werden in die Waagschale geworfen und sollen zu einer möglichst gerechten Zuteilung führen. Das erklärte Ziel der neuen Vergaberichtlinien ist laut Antragsteller, der Verwaltung und dem Gemeindevorstand objektive Leitlinien für die Bauplatzvergabe an die Hand zu geben. Für unterhaltspflichtige, im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren wird zudem ein Nachlass von 3.000,- EUR pro Kind auf den Kaufpreis gewährt (die Obergrenze der Ermäßigung ist dabei auf 9.000,- EUR begrenzt).

Die grundlegende Idee im Sinne des Antrags, Familien mit Kindern und einheimische Bewerber bei der Bauplatzvergabe zu fördern, ist gut. Eine ehrenamtliche Tätigkeit als Gewichtungskriterium finden wir allerdings nicht optimal. Schaut man sich das nun beschlossene Punktesystem genauer an, stellt man fest, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit mehr zählt, als drei im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren. Das erscheint nicht ausgeglichen und konterkariert gleichzeitig die Familienförderung, die diesem Antrag zugrunde liegt. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind unersetzbar und dürfen auch nicht geschmälert werden, im Verhältnis zur Anzahl der Kinder ist dieses Kriterium hier aber überbewertet.

Kriterien wie “Bewerber hat sich schon einmal vergebens um einen Bauplatz in der Gemeinde bemüht” oder “es leben im Haushalt pflegebedürftige Angehörige mit Pflegestufe” etc. wären auch gut denkbar gewesen, eben die Berücksichtigung der Lebensumstände. Viele Familien haben – vielleicht gerade wegen zwei oder drei im Haushalt lebender Kinder – keine Zeit mehr für ehrenamtliche Tätigkeiten und somit schlechtere Chancen bei der Vergabe. Aus diesem Grund hat die Grüne Fraktion dem Antrag nicht zustimmen können.

Für die Grünen: Stefan Eichelhardt

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