Baubaugebiet B 38: Zwei Aspekte

Gegen die Stimmen der Grünen aber mit großer Mehrheit, hat die Roßdörfer Gemeindevertretung die letzten Schritte zur Erschließung des Baugebietes B 38 Ost beschlossen.

Einer unserer wichtigsten Einwände ist inzwischen glücklicherweise fester Teil des Bebauungsplans: die Freihaltung der Trasse zur schienengebundenen Nahverkehrsanbindung von und nach Darmstadt. Ob diese Anbindung jemals kommt, steht in den Sternen, aber eine Freihaltefläche, die auch nicht für andere Zwecke zwischen-genutzt werden kann, existiert nun in diesem Baugebiet. Ein Grüner Erfolg.

Unser zweites Anliegen bezüglich dem neuen Baugebiet stockt dagegen: Die Zukunft der Kleingärtner, die bisher das Erscheinungsbild dieses Gebietes prägen. Im Baugebiet Roßdorf Ost fallen etwa 10.000qm Kleingartenfläche weg. Aus diesem Grund haben wir im Parlament schon zum zweiten Mal nachgefragt:

  1. Wann werden der als Ersatz angekündigte Bebauungsplan und die Fortschreibung des Flächennutzungsplans vorgelegt?
  2. Ist ein Standort des Ersatzgeländes inzwischen festgelegt und wo soll dieser liegen?
  3. Bisher hat die Gemeinde lediglich eine Verpachtung an interessierte Nutzer angekündigt. Welche Lösungen wird es für Gartenbesitzer geben, die weiter im Besitz eines Gartengeländes bleiben möchten und deshalb einen Verkauf ihrer derzeitigen Parzelle ablehnen?

Bei der letzten Sitzung bekamen wir die neuen Antworten des Gemeindevorstands:
„Haushaltsmittel für den Flächennutzungsplan werden erst in 2019 bereitgestellt.“ Das ist viel Zeit, bis dahin soll Roßdorf Ost schon lange erschlossen sein. Das Gelände, das als Alternative zur Überlegung (am Rand des Industriegebiets Roßdorf 2) stand, steht offenbar nicht mehr zur Verfügung. In der Antwort wird es jedenfalls nicht erwähnt. Für „schnelle Lösungen“ bietet die Gemeinde Flächen am „Weiherfloß“ in Gundernhausen an. Wir bezweifeln leider, dass diese attraktiv für jetzige Besitzer ist.

Es gibt Gartenbesitzer, die ihr Gelände auf keinen Fall verkaufen und räumen möchten. Wie werden diese bedacht? Die Antwort auf unsere Zusatzfrage lautet: „Da sind wir noch im Gespräch.“ Zurzeit könne „die Gemeinde noch keine Ersatzflächen zum Kauf anbieten. Aber im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes müssten auch dafür geeignete Flächen ausgewiesen werden.“

Unser Kommentar dazu: Es muss möglich sein, die Interessen der Gemeinde an der Erschließung eines Baugebietes UND die Interessen der heutigen Kleingartenbesitzer an einem eigenen Gartengrundstück zusammen zu bringen. Der damit verbundene Umzug ist für jeden Gartenliebhaber schon schlimm genug. Die Gemeinde wäre schlecht beraten, hier auf Zeit zu setzen. Die Gartenbesitzer haben mehr Zeit und das Recht des demokratischen Rechtsstaates, auf ihre Rechte zu bestehen.

Für die Grünen: Stefan Eichelhardt


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