Bebauungspläne – Theorie und Praxis

Werden Inhalte von Bebauungsplänen auch umgesetzt?

Von Einwohnerinnen und Einwohnern werden wir angesprochen auf das gerodete und baureif gemachte Gelände der alten Gärtnerei. Das „Wohnen im Park“ kann man sich zurzeit nicht so richtig vorstellen.
Die Gremien der Gemeinde haben lange diskutiert über die Festlegungen im Bebauungsplan zur Erhaltung der landschaftsprägenden Elemente, insbesondere der großen Solitärbäume.
Fachleute haben hierzu im Landschaftsplan Festlegungen getroffen.

In den Auflagen des Bebauungsplans sind ungefähr 26 große Bäume zu erhalten. Es sind 13 verschiedene explizit aufgeführte Baumarten, die den gewachsenen Charakter des Grundstücks ausgemacht haben und die dann wohl auch zu der Vermarktungsstrategie „Wohnen im Park“ führten.
Es ist jedoch schwer zu gewährleisten, dass die Auflagen in einem Bebauungsplan kontrolliert umgesetzt werden. Wer kontrolliert bei den Baggerarbeiten, dass nicht aus Versehen Bäume kaputt gehen, die erhalten werden sollten?
Bei einem Rundgang um das Gelände und dem Vergleich mit dem Bebauungsplan erscheint es, dass einige der erhaltenswerten Bäume nicht mehr stehen. Lediglich die alte Einfahrts-Allee scheint noch intakt.

Neben den im Bebauungsplan verpflichteten Neuanpflanzungen werden die Bauherren wohl Auflagen erhalten, als Ersatz für gefallene Bäume, neue größere Bäume zu pflanzen. Ob die dann gut anwachsen und wie lange es dauert, ist eine andere Frage.
Aus anderen Baugebieten wissen wir, dass Investoren die Vorschriften, die ihnen die Gemeindevertretung in die Bebauungspläne geschrieben haben, nicht so eng sehen.
Das sehen wir anders. Verträge zwischen der Gemeinde und Investoren sind einzuhalten.
Die Gemeindeverwaltung muss das kontrollieren und Korrekturen durchsetzen. Wir werden kritisch begleiten wie an dieser Stelle die Bebauung und die grünordnerischen Maßnahmen umgesetzt werden.
(Fortuna Marx)

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