Gentechnik Antrag 1999

Keine genmanipulierten Saaten und Pflanzen auf kommunalen Flächen (18.10.99)

Die Gemeindevertretung beschließt, daß auf gemeindeeigenen Grundstücken genmanipulierte Pflanzen weder ausgesät noch gepflanzt werden dürfen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, künftig in allen neuen oder zu verlängernden Pachtverträgen folgenden Passus aufzunehmen;:

„Dem Pächter / der Pächterin wird untersagt, auf dem von der Gemeinde gepachteten Gelände genmanipulierte Pflanzen auszusäen oder zu pflanzten. Dies beinhaltet auch, die gepachteten Flächen nicht als Versuchsgelände für genmanipulierte Testreihen zu nutzen.“

Begründung:
Es gibt auf Seiten der Konsumenten immer weniger Bereitschaft, Produkte aus genmanipuliertem Anbau zu kaufen. Mehr und mehr europäische Supermarktketten beschließen derzeit, bei ihren Eigenmarken gentechnisch veränderte Produkte auszuschließen.
Auf der anderen Seite versuchen die wenigen Anbieter gentechnisch zugelassener Pflanzen Betriebe zu finden, die ihre Produkte abnehmen und anbauen, oder Versuchsflächen für weitere Zulassungen bereitstellen..
Die Risiken sind nicht exakt einschätzbar. Nur ein Beispiel: Auskreuzungen gentechnisch manipulierter Pflanzen lassen sich bei Mais und Raps nicht wirklich verhindern.
Befürchtet werden auch erhöhtes Allergiepotential, Schwächung des Immunsystems und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen.
Der Nutzen für die Verbraucher steht in keinem Verhältnis zum Risiko.

Frieder Kaufmann
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

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