Gemeinsame Erklärung von CDU GRÜNE SPD und Teilen von WIR

Unter diesem Titel erschien am 25.7.24 dieser gemeinsam erstellte Text.

Das Wohl der Gemeinde ist nicht gefährdet

Zu seinem Widerspruch zu dem Antrag zur Nutzung der Windenergie erklärt der Bürgermeister in der Sondersitzung am 19.07.24, dass das Wohl der Gemeinde nicht gefährdet sei. Eine gute Nachricht.

Wir hier im Parlament haben überwiegend verstanden, dass der Strom nicht aus der Steckdose kommt, sondern dass der Strom, den wir verbrauchen, erzeugt werden muss.

Für eine nachthaltige Stromversorgung müssen wir deswegen über alternative Energiequellen nachdenken, um den steigenden Bedarf an Strom in Zukunft decken zu können. Wir sind der Auffassung, dass die Nutzung der Windenergie für die Gemeinde Roßdorf ein wichtiges Mittel ist. Deshalb beraten wir schon seit 2022 über Anträge zur Windkraft, leider bisher ohne, dass eine Umsetzung auch nur eines beschlossenen Antrags sichtbar wäre.

Im Mai 2022 hat die CDU beantragt, das Potential für die Errichtung weiterer Windkraftanlagen zu prüfen. Dieser Antrag wurde bis heute nicht umgesetzt.

Grüne, SPD und CDU haben im März 2023 einen weiteren Vorstoß mit einem Zielabweichungsverfahren unternommen. Im Januar trat jedoch ein Gesetz für vereinfachten Bau von Windkraftanlagen in Kraft.

Deshalb hat das Parlament am 15.12.23 auf Antrag der o.g. Fraktionen beschlossen, Planungsrecht für den Bau von zwei weiteren Windkraftanlagen auf der Grundlage der neuen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Es sollten im Haushalt 24 Mittel in Höhe von 50.000€ eingestellt werden. Die beantragten Mittel waren in den vorlegten Haushaltsentwürfen nicht enthalten. Ab dem 14.01.24 sollte mit den vorbereiteten Arbeiten begonnen werden. Das ist ebenfalls nicht geschehen.

Um der Verwaltung die Arbeit zu erleichtern haben die Grünen, die SPD, die CDU und Teile der WIR Fraktion einen konkreteren Antrag mit Kriterien für die Ausschreibung erarbeitet und am 21.06.2024 zur Abstimmung gebracht. Damit verbunden war ein Änderungsantrag zu dem zu beschießenden Haushalt 24/25, die veranschlagten 50.000€ einzuplanen und auszuweisen. Dem Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Jetzt folgte am 05.07.2024, quasi kurz vor Torschluss, der Widerspruch des Bürgermeisters, der bis zur Sondersitzung am 19.07.24 unbegründet blieb. Wohl hat er in einer öffentlichen Stellungnahme verlautbart, dass er mit den Fraktionen sprechen will, aber erst in der nächsten regulären Gemeindevertretersitzung Ende September 2024. Eine Stellungnahme des Hessischen Städte und Gemeindebunds hätte ihn zu diesem Widerspruch, der rechtliche Gründe beinhalte, veranlasst.

Natürlich muss er die Gemeindevertretung im ersten Widerspruch nicht über seine Gründe informieren. Aber eine Gefährdung des Wohls der Gemeinde könnte ein möglicher Grund sein. Da aber gute Kommunikation sein Thema ist, fragen wir uns: Warum hat er uns die Stellungnahme des hessischen Städte und Gemeindebunds nicht einfach zur Verfügung gestellt? Warum wollte er den Widerspruch erst im September behandeln? Warum sollte so viel Zeit ins Land gehen, bei einem Thema, das wir schon seit zwei Jahren im Parlament ohne Erfolg diskutieren?

23 Mitglieder der Gemeindevertretung waren über das Verhalten des Bürgermeisters enttäuscht Eine weitere Verzögerung wollten diese nicht hinnehmen und haben deshalb bei dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung beantragt, eine Sondersitzung einzuberufen, um über den Widerspruch zu entscheiden und den Antrag erneut zu beschließen.

Seine rechtlichen Bedenken hat der Bürgermeister in der Sondersitzung schlussendlich dargelegt. In zwei der aufgelisteten Kriterien für die Ausschreibung seien nicht umsetzbare Kriterien enthalten. Auch nach Rückfrage blieb es nur bei den beiden Punkten. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind nicht beratungsresistent, diese Punkte wurden noch in der Sitzung kurzerhand angepasst.

Der geänderte Antrag wurde erneut zur Abstimmung gestellt. Die mehrheitliche Zustimmung war gewiss.

Schade, dass diese Angelegenheit über einen Widerspruch gelöst werden musste. In der Vergangenheit hätten die Verantwortlichen den Antrag im Vorfeld geprüft und bereits in den ersten Beratungen auf Bedenken in der Umsetzung hingewiesen. So sind in Kooperation ohne Widerspruchsverfahren immer gute Ergebnisse erarbeitet worden.

Verfolgt man die Zeit und die Art und Weise des Umgangs mit der Thematik Windkraft kann der Eindruck entstehen, dass Verzögerungen in der Entscheidung gewollt sind.

Jetzt hat der Bürgermeister angekündigt, den geänderten Antrag erneut einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Schwer verständlich, da wir die bereits geäußerten rechtlichen Bedenken ausgeräumt haben.

 

Gemeinsam die Fraktionen CDU, die Grünen, SPD & Teile der WIR

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