Das Bild zeigt Teilnehmende bei einer Veranstaltung zum Bau der Windräder auf dem Tannenkopf.
Im letzten Roßdörfer Anzeiger stand eine Erläuterung der Gemeindeverwaltung zur ab Januar 2024 geltenden Rechtslage bei der Genehmigung von Windrädern.
Was nicht gesagt wurde: Jetzt wird es viel einfacher mit dem Neubau der zwei angedachten Windräder im Wald.
Im Bundesgesetzblatt wurde veröffentlicht, dass am 14.1.2024 ein Bundesgesetz in Kraft tritt, das eine weitere Änderung des Baugesetzbuches vorsieht. Diese angekündigte Gesetzesänderung finden Sie im Internet hier: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/184/VO.html
Jetzt folgt Amtsdeutsch, weiter unten unsere „Übersetzung“.
Relevant für den Ausbau von Windenergie ist dabei der dann neue Absatz 5 im § 245e BauGB, wonach Kommunen bereits vor dem Feststellen des Erreichens des ersten Flächenbeitragswertes zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung über die Bauleitplanung ausweisen können. Da dann noch die Ausschlusswirkung der Teilregionalpläne gilt, wäre mindestens eine Abweichung von der Ausschlusswirkung erforderlich, ggf. auch von sonstigen Zielen der Raumordnung. Die Zulassung der Abweichung von der Ausschlusswirkung soll nach § 245e Abs. 5 BauGB „abweichend von § 6 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes stattgegeben werden, wenn der Raumordnungsplan an der von der Gemeinde für Windenergie geplanten Stelle kein Gebiet für mit der Windenergie unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt.“ Für diesen Fall, wäre nicht zu prüfen, ob die Grundzüge der Planung betroffen sind und eine Abweichung raumordnerisch vertretbar ist
Doch was bedeutet das konkret?
Es bedeutet ganz einfach, dass die Gemeinden wieder über ihre Flächen verfügen können, ohne die südhessische Regionalplanungsversammlung um Abweichung vom Regionalplan Teilplan Windenergie bitten zu müssen.
Die Gemeinde Roßdorf darf 2024 wieder selbst entscheiden, ob sie weitere Windräder im Wald zulassen will. Alle Naturschutzbelange müssen natürlich wie immer und wie bisher auch berücksichtigt werden.
Noch einfacher gesagt: die Gemeinde Roßdorf hat ab dem 14.1.2024 wieder die Planungshoheit für ihr gesamtes Gemeindegelände.
Wir freuen uns, dass Bundestag und Bundesrat in dieser Frage die Energiewende und den Klimaschutz wieder in die Hoheit der örtlichen Kommunen gegeben haben und dadurch den Ausbau der Windenergie stark erleichtert haben.
Genau das wollen wir in der Gemeindevertretung bekräftigen, um den für die Energiewende unverzichtbaren Ausbau der Windenergie zum Klimaschutz umzusetzen.
Und unverändert halten wir daran fest, dass Windräder nur noch als Bürgerkraftwerke gebaut werden sollen, damit alle davon einen Nutzen haben.
Schön, dass die Gemeinde auf diese neue Rechtslage hingewiesen hat. Wir haben im September schon einmal grob von der Ankündigung gehört und haben auch schon mal ansatzweise darüber berichtet. Nur galt damals der schöne Hessen Spruch “Nur genaues waass mer net, mer munkelt nur“
Mit den „alten“ Windrädern haben wir rechnerisch mehr als 30% des Strombedarfs in der Gemeinde Roßdorf abgedeckt. Mit den beiden neuen wird es dann mindestens doppelt so viel sein.
Dezentral erzeugter Strom wie in Roßdorf ist immer besser als Großkraftwerke und entlastet damit die bundesweiten Netze.
Aber: die beste Energiequelle ist immer noch die Einsparung von Energie. Das rechnet sich auch für Sie persönlich und direkt.
Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann mit der Redaktion
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